Cagon GmbH
Husmatta 4
CH-1717 St.Ursen
Tel +41 26 419 02 10
Fax +41 26 419 02 11
info@cagon.ch

Allgemeine Geschäfts-, und Lieferbedingungen (AGB)

1. Allgemeines
1.1 Alle Vereinbarungen und erheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2. Auftragsbestätigung / Umfang der Lieferung und Leistung
2.1 Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt vom Kunden als anerkannt, wenn dieser nicht binnen fünf Arbeitstage
nach deren Empfang schriftlich dagegen einspricht.
2.2 Alle Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung umschriebenen hinausgehen, werden vom Lieferanten gesondert in Rechnung gestellt.
3. Lieferfrist
3.1 Der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Liefertermin wird vom Lieferanten nach Möglichkeit eingehalten.
3.2 Die Lieferfrist beginnt, wenn der Lieferant sämtliche Unterlagen, Angaben, Genehmigungen usw. vom Kunden
erhalten hat. Nicht jedoch bevor der Kunde die bei der Auftragserteilung vereinbarte Anzahlung geleistet hat.
3.3 Bei Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Lieferanten stehen, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
4. Übergang von Nutzen und Gefahr
4.1  Der Transport der Ware durch Dritte oder durch den Kunden erfolgt auf Risiko und Gefahren des Kunden.
5. Annahmeverzug
5.1 Bei Annahmeverzug ist der Lieferant berechtigt, die ihm dadurch entstandenen Mehrkosten zu verrechnen
6. Preise
6.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) ohne MwSt. Preisänderungen und Druckfehler vorbehalten.
6.2 Die MwSt. wird separat berechnet und ausgewiesen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum netto
7.2 Für Bestellungen aus der Schweiz erhalten Sie ein Rechnung mit Einzahlungsschein
7.3 Zahlungen aus dem Ausland sind an die Raiffeisenbank Aergera-Galtera zu Gunsten von Cagon GmbH, 1719 Brünisried zu überweisen
7.4 Die Rechnungen sind ohne Abzug zu begleichen
7.5 Unberechtigte Skontoabzüge werden dem Kunden nach belastet.
7.6 Bei Zahlungsverzug behält sich Cagon GmbH das Recht vor, die nachfolgende Bestellung des Kunden zu suspendieren und die Unkosten für Mahnungen dem Kunden zu belasten.
8. Rücktritt vom Vertrag
8.1 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden kann nur im Einvernehmen mit dem Lieferanten erfolgen.
8.2 Bei Vertragsrücktritt durch den Kunden ist derselbe zur Bezahlung der anfallenden  Unkosten verpflichtet. Bei Sonderanfertigungen ist ein Vertragsrücktritt durch den Kunden ausgeschlossen. In diesem Fall wird der Kunde vollumfänglich  schadenersatzpflichtig.
9. Produktgarantie
9.1 Die Waren sind nach Erhalt sofort zu prüfen und im Falle von Mängeln unverzüglich wie nachfolgend beschrieben
zu retournieren
9.2 Für alle defekten oder unvollständigen Artikel ohne Garantie sowie ungebrauchte Artikel in Originalverpackung gewähren wir Ihnen ein 14-tägiges Rückgaberecht nach Erhalt der Ware. Bitte senden Sie uns den Artikel vollständig mit der Rechnung zurück, damit wir Ihnen den Betrag sofort gutschreiben können
Für alle defekten oder unvollständigen Artikel mit Garantie bitten wir Sie, sich direkt an Cagon GmbH zu wenden.
Bitte vergessen Sie nicht, bei der Rücksendung die Rechnung beizulegen, diese gilt als Garantieschein
10. Teillieferungen
10.1 Der Lieferant ist zu Teillieferungen berechtigt.
11. Reklamationen
11.1 Reklamationen offener Mängel sind dem Lieferanten innert acht Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
11.2 Bei Transportschaden hat der Kunde unverzüglich bei Übernahme der Ware eine verbindliche
Schadensfeststellung vom Transporteur zu veranlassen.
11.3 Bei berechtigten Beanstandungen wird der Lieferant die Mängel beheben oder die schadhaften Teile ersetzen.
11.4 Für Fabrikations- oder Materialfehler beträgt die Garantie des Herstellers je nach Produkt   1 – 3 Jahre.
Auf Carbowell Geräte besteht eine Garantie von 5 Jahren.
11.5 Weitere Gewährleistungsrechte des Kunden, die über dessen Ansprüche aus Mängelrüge herausgehen,
insbesondere auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
11.6 Keine Gewährleistung besteht für natürlichen Verschleiss sowie für Schäden, die durch unsachgemässe
Behandlung oder fehlerhafte Montage/Inbetriebsetzung durch den Kunden oder durch Dritte hervorgerufen werden.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Begleichung des Rechnungsbetrages Eigentum des Lieferanten.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Die Rechtsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der Cagon GmbH untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht
13.2

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin
bzw. dem Kunden und derCagon GmbH ist Tafers..

13.3 Cagon GmbH kann Klagen gegen die Kunden an deren Sitz oder Wohnsitz anbringen

Aktualisiert Oktober  2010 (ersetzt alle bisherigen Versionen)